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Gefahrenbaumfällung
             
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Gefahrenbaumfällung
 
   

 

 

 

 

 

 

Menschen, die oft Jahrzehnte lang ihre alten, ehrwürdigen Großbäume gehegt und gepflegt haben, stehen letztlich vor der Alternative, diese „in Würde zusammenbrechen (sterben) zu lassen“ oder diese „vorzeitig“ zu fällen. Neben dieser Gefahrenabwehr können aber auch andere Notwendigkeiten den Griff zur Fällsäge erforderlich machen:

•  Begleitwuchsregulierung (Durchforstung) im engen Grundstücks- und Gebäudebereich zur Freistellung von Zukunftsbäumen

•  Schaffung von Baufreiheit für Anbauten/ Renovierungen etc.

•  Gefahr von Gebäudeschäden durch das Dickenwachstum von Wurzeln (Fundamente, Stützmauern etc.)

•  Neugestaltung von Gärten

„Gefahrenbäume“ erfüllen meist die Anforderungen an die notwendige Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr und müssen deshalb mit den oben genannten Arbeitstechniken (SKT/ Arbeitsbühne) Stück für Stück abgetragen bzw. gefällt werden. In selteneren Fällen sind diese Fällungen auch nur mit schwerer Krantechnik ausführbar, wobei oft ein ganzer Baum aus dem Innenhof oder dem Gartenbereich wurzelnah abgesägt und über das Haus gehoben wird.

 
             


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